Klasse A1 (125er)
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 darfst du zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 125 ccm und einer Leistung von 11 KW (15 PS) bereits ab dem 16. Lebensjahr fahren.
Für die Erweiterung auf die Klasse A2 oder A muss lediglich eine praktische Prüfung abgelegt werden.
NEU: Motorradfahren mit dem Autoführerschein
Seit Anfang 2020 kannst du nach einigen Übungsstunden mit dem Pkw-Führerschein auch Leichtkrafträder bis 125 cm3 fahren – ohne weitere Prüfungen!
Um den erweiterten Führerschein, Klasse B196, zu erhalten, musst du mindestens 4 x 90 Minuten theoretischen Unterricht und 5 x 90 Minuten praktischen Unterricht absolvieren.
Bedingungen: Du bist mindestens 25 Jahre alt und hast seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Noch Fragen? Gern erklären wir dir alles Weitere persönlich.